Lieferbedingungen - Generalüberholte Maschinen der Fest- und Flüssigstofftrenntechnik. - www.second-first.de

Second First GmbH
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Dokumentation
Liefer­bedingung­en
Preisstellung
Alle Preise verstehen sich zur Lieferung ab Werk München bzw. Eibelstadt am Main, innerhalb der EU zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gemäß Incoterms in der aktuelle Fassung.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt im Umfang wie angeboten.

Zahlungsbedingungen
50% des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung und Auftragsbestätigung, 50% des Rechnungsbetrages nach Abnahme und Probelauf im Werk ( FAT ) bzw. Lieferbereitstellung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

Zinsberechnung bei Zahlungsverzug, alle Bankkosten zu Lasten des Käufers, alle Zahlungen ohne weitere Abzüge.

Zurückhaltung von Zahlungen
Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller vom Käufer aus diesem Vertrag geschuldeten Beträge bleiben alle Gegenstände der Lieferung in unserem Eigentum.

Lieferzeit
Es gilt die Frist gemäß Angebot nach Auftragseingang und Auftragsbestätigung und nach Eingang des Anzahlungsbetrages auf unser Konto und nach Klärung aller technischen Details.

Gefahrenübergang
Bei Lieferung ab Werk oder ab Lager geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Bei Lieferung frei Werk ab Ankunft des Transportmittels bei der Abladestelle. Die Verladung der Lieferung frei LKW ist in unserer Verantwortung.

Frachtkosten/Transportversicherung
Bei Lieferung ab Werk oder ab Lager, f.o.t sind die Fracht- und Versicherungskosten Angelegenheit des Käufers, bei Lieferung frei Werk sind diese Kosten bis zur Lieferung frei Ladestelle im Preis enthalten.

Gewährleistung
Die Gewährleistung ist befristet auf 12 Monate nach FAT in unserem Werk.

Wir gewährleisten, dass unsere Lieferung nach Material, Ausführung und zugesicherten Eigenschaften den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und fehlerfrei ausgeführt wird.

Im Fall dass die Verwendung unserer Lieferung oder Leistung durch andere Umstände beeinträchtigt wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Verschleiß, chemische Einflüsse und für die Folgen einer durch den Käufer unsachgemäß erfolgten Montage und / oder Inbetriebnahme oder eines unsachgemäßen Betreibens der Lieferung.

Keine Gewährleistung besteht auf spezifisch verfahrenstechnische Eigenschaften der Lieferung.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder unserer Angestellten verletzter vertraglicher Pflichten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Lieferung selbst entstanden sind, z.B. Produktionsausfall und entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

Für Ansprüche wegen Personenschäden und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gilt jedoch das Produkthaftungsgesetz.

Rücktritt
Vom Auftrag kann der Käufer nur zurücktreten, wenn die bis dahin angefallenen Kosten und der Verdienstausfall ersetzt werden. Wenn die Lieferung der Ware aus von uns nicht zu vertretenen Gründen unmöglich wird, wie z.B. im Fall der nicht mehr möglichen Instandsetzung wesentlicher Bauteile, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Einlagerung
Verzögert sich der Versand der Lieferung ohne unser Verschulden, sind wir berechtigt und verpflichtet, auf die Gefahr des Käufers die Lieferung einzulagern. Die Kosten hierzu trägt der Käufer.

Erfüllungsort
Bei Lieferung ab Werk ist der Erfüllungsort für die Lieferung sowie für die Zahlung unsere Geschäftsadresse.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.

Angebotsfrist
Auf 6 Wochen ab Angebotsdatum

Firma
Second First GmbH
Rotating Parts & Engineering
+49 89 85 27 77
+49 89 85 27 40
2024
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